Teil 1: Das Wichtigste vorab – was gilt ab August 2026?
Der EU AI Act und die Frist
Der EU AI Act (offiziell: EU-Verordnung 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit. Die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte – geregelt in Artikel 50 – werden am 2. August 2026 verbindlich. Bis dahin sollten Unternehmen und Einzelpersonen ihre Prozesse angepasst haben.
Worum geht es grundsätzlich?
Der EU-Gesetzgeber möchte, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren. Das soll Täuschungen, Fehlinformationen und Manipulation verhindern.
Teil 2: Zwei Ebenen, die Sie verstehen müssen
Wer ein KI-System entwickelt und anbietet, muss seine Outputs maschinenlesbar kennzeichnen – also mit unsichtbaren Wasserzeichen oder Metadaten versehen. Diese Pflicht liegt beim Software-Hersteller, nicht bei Ihnen als Nutzer. Das ist technisch und betrifft Sie als Anwender nur indirekt.
Als Betreiber gelten alle Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen, die ein KI-System beruflich einsetzen. Wenn Sie also ChatGPT, Claude, Copilot oder ein anderes Tool nutzen, um Texte zu erstellen oder zu bearbeiten, sind Sie Betreiber und haben bestimmte Pflichten.
Teil 3: Wann müssen Sie KI-Texte kennzeichnen?
Die zentrale Regel (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2)
Die Betreiber-Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur dann, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Der Text wird veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Der Text wurde nicht einer menschlichen Überprüfung/redaktionellen Kontrolle unterzogen und es gibt keine Person, die die redaktionelle Verantwortung trägt.
Teil 4: Was bedeutet „öffentliches Interesse“?
Der unbestimmte Rechtsbegriff
Der Begriff „öffentliches Interesse“ ist im EU AI Act nicht genauer definiert. Er stammt aus dem Medien- und Presserecht und zielt ursprünglich auf Inhalte ab, die gesellschaftliche, politische oder demokratische Debatten betreffen.
Praxiseinordnung für typische Textformate
| Format | Kein öffentliches Interesse | Öffentliches Interesse |
|---|---|---|
| Buch | Roman, Ratgeber, Fachbuch für Spezialisten | Sachbuch zu Klimapolitik, Gesundheitspolitik, gesellschaftlichen Entwicklungen |
| Karriere-Reflexion, Unternehmenspräsentation, B2B-Beitrag | Politisches Statement, Kommentar zu Gesetzgebung, Debattenbeiträge | |
| Blog | Unternehmensblog, Produktvorstellung, Fachblog | Nachrichtenblog zu Politik, Gesundheit, Umwelt |
| Newsletter | Kundennewsletter, B2B-Fachnewsletter, interne Kommunikation | Medien-Newsletter mit Nachrichtenfunktion |
| Werbetexte | Grundsätzlich kein öffentliches Interesse | – |
| Intern | Keine Veröffentlichung → Art. 50 gilt nicht | – |
Vorsicht bei Grenzfällen
Kritischer wird es bei Inhalten, die gesellschaftspolitische Themen behandeln und breite Öffentlichkeitswirkung haben, z. B.:
- Unternehmensblog-Beiträge zu neuen EU-Gesetzen
- Pressemitteilungen zu politischen oder gesellschaftlichen Themen
- Stellungnahmen zu Umwelt-, Sozial- oder Gesundheitsthemen
Hier sollten Sie sorgfältig prüfen – oder gleich auf die „Editorial Control“-Ausnahme setzen.
Teil 5: Die Rettung – die „Editorial Control“-Ausnahme
Selbst wenn ein Text das Kriterium „öffentliches Interesse“ erfüllt, entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn beide folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
Der KI-generierte Text wurde einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen.
Eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.
Diese Ausnahme ist in Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 explizit geregelt und wird in Erwägungsgrund 134 bestätigt. Sie ist die wichtigste Stellschraube für die Praxis.
Was ist „redaktionelle Verantwortung“?
Jemand übernimmt die Verantwortung für den Inhalt – prüft ihn also, steht für seine Richtigkeit ein und gibt ihn zur Veröffentlichung frei. Das kann eine Person (z. B. Geschäftsführer, Redakteur, Fachautorin) oder ein Unternehmen sein.
Teil 6: Das Stufenmodell der menschlichen Überarbeitung
Das Gesetz definiert nicht, wie intensiv die menschliche Überarbeitung sein muss. Aus Praxisleitlinien und dem EU-Code of Practice lassen sich vier Stufen ableiten:
Beispiel: Ein KI-Workflow generiert automatisch täglich Nachrichtenartikel und publiziert sie ohne Gegenlesen.
Bewertung: Wenn der Inhalt öffentliches Interesse berührt, greift die Kennzeichnungspflicht voll.
Handlung: Entweder Kennzeichnung einführen oder menschlichen Review-Schritt integrieren.
Beispiel: KI erstellt einen LinkedIn-Beitrag zu einem Regulierungsthema, Sie korrigieren zwei Tippfehler und ergänzen ein Hashtag.
Bewertung: Formale Korrekturen ohne inhaltliche Prüfung könnten als unzureichende „redaktionelle Kontrolle“ bewertet werden. Der Code of Practice warnt: Ein bloßes „kurz drüberschauen“ reicht nicht.
Handlung: Review-Intensität erhöhen oder freiwillig kennzeichnen.
Beispiel: KI erstellt einen Blogbeitrag zu einem gesellschaftspolitischen Thema. Eine Fachautorin liest ihn kritisch, prüft Fakten, ergänzt Argumente, passt Formulierungen an und gibt ihn frei – und steht mit Namen für den Inhalt ein.
Bewertung: Klarer Anwendungsfall für die Ausnahme. Human Review und Editorial Responsibility sind erfüllt, wenn der Prozess dokumentiert ist.
Handlung: Prozess dokumentieren (wer hat geprüft, wann, welche Änderungen), Person als verantwortlich benennen.
Beispiel: Eine Beraterin gibt der KI Stichpunkte vor, die KI erstellt einen Textrahmen, die Beraterin schreibt inhaltlich um, ergänzt eigene Expertise und publiziert unter ihrem Namen.
Bewertung: Stärkster Anwendungsfall für die Ausnahme – der Text ist zunehmend ein genuiner Menschentext mit KI-Unterstützung.
Handlung: Keine Kennzeichnungspflicht. Freiwillige Transparenz weiterhin empfehlenswert.
Zusammenfassung Stufenmodell
| Stufe | Art der Überarbeitung | Pflicht? | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 1 | Keine (automatisch publiziert) | Ja (bei public interest) | Kennzeichnen oder Review einführen |
| 2 | Nur Tippfehler / Formatierung | Unsicher | Review intensivieren oder freiwillig kennzeichnen |
| 3 | Inhaltlich geprüft & freigegeben | Nein (wenn dokumentiert) | Prozess dokumentieren |
| 4 | KI = Entwurfsassistent, Mensch schreibt wesentlich | Nein | Keine Pflicht; freiwillige Transparenz sinnvoll |
Teil 7: Das Prüfschema – Schritt für Schritt
Gehen Sie für jeden veröffentlichten Text (oder jede Textkategorie) diese vier Fragen durch:
Teil 8: Was gilt für spezifische Formate?
Typischer Fall: Unternehmensupdate, Karriere-Reflexion, Fachbeitrag, Produktvorstellung.
Bewertung: In der Regel kein „öffentliches Interesse“ im rechtlichen Sinne. Keine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.
Achtung bei: Politischen Statements, Beiträgen zu Gesetzgebung, gesellschaftskritischen Inhalten mit breiter Reichweite.
Empfehlung: Freiwillig transparent sein, z. B. mit „Erstellt mit KI-Unterstützung und redaktionell überarbeitet von [Name]“.
Typischer Fall: Unternehmensblog, Expertenblog, Fachartikel.
Bewertung: Kommt stark auf den Inhalt an. Produktvorstellungen, How-To-Guides: kein öffentliches Interesse. Beiträge zu Regulierung, Umwelt, Gesundheitsaufklärung: Grenzbereich.
Empfehlung: Klaren Redaktionsprozess etablieren (KI-Entwurf → inhaltliche Prüfung → Freigabe) und dokumentieren.
Typischer Fall: Kundennewsletter, B2B-Fachnewsletter, Mitgliedernewsletter.
Bewertung: Klassische Marketing-Newsletter und B2B-Fachinhalte sind in der Regel kein „öffentliches Interesse“. Keine Pflicht.
Achtung bei: Nachrichtenartigen Newslettern mit gesellschaftlichem Informationsauftrag.
Typischer Fall: Fachbücher, Ratgeber, Sachbücher, Romane.
Bewertung: Romane, Krimis, Ratgeber: kein öffentliches Interesse. Sachbücher zu Politik, Klima: potenziell betroffen. Bei Büchern ist der Verlag/Autor als verantwortliche Person klar benannt, und das Lektorat erfüllt oft den Review-Standard.
Empfehlung: Im Autorenvertrag dokumentieren, dass inhaltliche redaktionelle Kontrolle stattfindet.
Teil 9: Wie muss eine Kennzeichnung aussehen?
Art. 50 schreibt vor, dass die Information klar, eindeutig und zugänglich bereitgestellt wird – spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts. Eine versteckte Fußnote in den AGB genügt nicht.
Mögliche Formulierungen
- „Dieser Text wurde (ganz oder teilweise) mit Hilfe von KI erstellt.“
- „Erstellt mit KI-Unterstützung.“
- „KI-generierter Text.“
Der zweite Entwurf des EU Code of Practice (März 2026) empfiehlt ein einheitliches EU-Icon – vorläufig ein sichtbares Label mit der Abkürzung „KI“ bzw. „AI“, das direkt am Inhalt platziert wird.
Wo platzieren?
- Direkt am oder im Inhalt (Header, Footer des Beitrags, Einleitung)
- Nicht: Versteckt in Datenschutzerklärungen, AGB oder Impressum
Teil 10: Was ist mit dem Wettbewerbsrecht (UWG)?
Unabhängig vom EU AI Act gilt das deutsche Lauterkeitsrecht (UWG). Irreführende und intransparente Werbung ist auch ohne AI-Act-Pflicht unzulässig.
Teil 11: Was müssen Unternehmen intern regeln?
Redaktionsworkflow einführen und dokumentieren
Ein sauberer Prozess schützt vor Haftungsrisiken und ermöglicht es, die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht zu nutzen:
- KI erstellt Entwurf (Prompt dokumentieren)
- Fachliche Prüfung durch zuständige Person (inhaltlicher Review, Faktencheck)
- Freigabe durch benannte verantwortliche Person (Rolle, Name)
- Veröffentlichung mit Freigabevermerk im internen System
KI-Richtlinie (KI-Policy) erstellen
Interne Richtlinie, die regelt:
- Welche Textformate mit KI erstellt werden dürfen
- Wer die Verantwortung für Überprüfung und Freigabe trägt
- Welche Inhalte nicht KI-generiert werden dürfen (z. B. wegen Datenschutz)
- Wie der Freigabeprozess dokumentiert wird
KI-Register pflegen
Liste aller genutzten KI-Tools mit Angabe:
- Name und Anbieter des Tools
- Art der erzeugten Inhalte
- Einsatzbereich (Marketing, Kommunikation, intern)
- Rolle des Unternehmens (Anbieter oder Betreiber)
Teil 12: Bußgelder – was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen Art. 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Startups sind gestaffelte Sanktionsrahmen vorgesehen.
Wichtig: Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026 – unabhängig von den Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme, die durch den Digital Omnibus verschoben wurden. Diese Verwechslung ist ein häufiger Fehler in der Praxis.
Teil 13: Zeitleiste und Ausblick
Der Code of Practice ist freiwillig, wird aber voraussichtlich als Referenzmaßstab von Aufsichtsbehörden herangezogen. Wer sich daran orientiert, reduziert das Risiko bei Prüfungen erheblich.
Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Punkte
- Keine Pauschalpflicht: Art. 50 verpflichtet nicht jeden, jeden KI-Text zu kennzeichnen. Die Pflicht ist auf bestimmte Inhaltstypen und Situationen beschränkt.
- Public Interest als Filter: Die Betreiber-Pflicht greift nur, wenn der Text öffentliches Interesse berührt. Marketing, B2B-Kommunikation und persönliche Posts fallen meist heraus.
- Editorial Control als Safe Harbor: Wer einen inhaltlichen Review-Prozess etabliert und eine verantwortliche Person benennt, ist aus der Pflicht heraus – selbst wenn der Text öffentliches Interesse berührt.
- Prozess + Dokumentation: Der Nachweis der Ausnahme erfordert dokumentierte interne Abläufe. „Wir schauen immer drüber“ reicht nicht.
- Freiwillige Transparenz ist Best Practice: Auch ohne gesetzliche Pflicht stärkt ein klarer Hinweis auf KI-Unterstützung Vertrauen und schützt vor wettbewerbsrechtlichen Risiken.
Anhang: Checkliste für die Praxis
Checkliste für einzelne Texte
- Wird der Text veröffentlicht?
- Berührt der Inhalt öffentliches Interesse (Politik, Gesellschaft, Gesundheit, Regulierung)?
- Falls ja: Gibt es einen inhaltlichen Review-Schritt?
- Ist eine Person/Stelle als redaktionell verantwortlich benannt?
- Ist der Review-Prozess dokumentiert (Datum, Name, Änderungen)?
- Falls Kennzeichnung nötig: Ist sie klar, sichtbar und direkt am Inhalt platziert?
Checkliste für Unternehmen
- KI-Tools inventarisiert (KI-Register)?
- KI-Richtlinie/Policy erstellt?
- Redaktionsworkflow definiert und dokumentiert?
- Verantwortliche Person(en) für redaktionelle Freigabe benannt?
- Mitarbeitende in Marketing/Kommunikation zum Thema Art. 50 sensibilisiert?
- Kennzeichnungsformat für Grenzfälle definiert?
Quellen und Grundlagen
Dieser Leitfaden basiert auf dem Verordnungstext der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, dem zweiten Entwurf des Code of Practice on Marking and Labelling of AI-Generated Content (März 2026), Analysen unabhängiger Kanzleien sowie offiziellen Quellen der Bundesnetzagentur und des EU AI Act Service Desk.
Dieser Leitfaden stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Compliance-Fragen sollte qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden.