mib Management Institut Bochum

KI-Texte & EU AI Act
Handlungsleitfaden für die Praxis

Muss ich kennzeichnen, wenn ich einen Text mit KI erstellt habe? Ab wann genau – und wie? Dieser Leitfaden gibt klare Antworten – verständlich, praxisnah und ohne Juristendeutsch.

Frist: 2. August 2026

Teil 1: Das Wichtigste vorab – was gilt ab August 2026?

Der EU AI Act und die Frist

Der EU AI Act (offiziell: EU-Verordnung 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit. Die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte – geregelt in Artikel 50 – werden am 2. August 2026 verbindlich. Bis dahin sollten Unternehmen und Einzelpersonen ihre Prozesse angepasst haben.

Worum geht es grundsätzlich?

Der EU-Gesetzgeber möchte, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren. Das soll Täuschungen, Fehlinformationen und Manipulation verhindern.

Wichtige Vorab-Klarstellung: Art. 50 schafft keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle KI-Texte. Die Pflicht hängt von mehreren Faktoren ab – Zweck, Thema, Zielgruppe und dem Grad menschlicher Kontrolle.

Teil 2: Zwei Ebenen, die Sie verstehen müssen

Ebene 1: Der Anbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google)

Wer ein KI-System entwickelt und anbietet, muss seine Outputs maschinenlesbar kennzeichnen – also mit unsichtbaren Wasserzeichen oder Metadaten versehen. Diese Pflicht liegt beim Software-Hersteller, nicht bei Ihnen als Nutzer. Das ist technisch und betrifft Sie als Anwender nur indirekt.

Ebene 2: Der Betreiber (das sind Sie!)

Als Betreiber gelten alle Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen, die ein KI-System beruflich einsetzen. Wenn Sie also ChatGPT, Claude, Copilot oder ein anderes Tool nutzen, um Texte zu erstellen oder zu bearbeiten, sind Sie Betreiber und haben bestimmte Pflichten.

Merksatz: Betreiber = jeder, der KI-Tools beruflich einsetzt, ohne sie selbst entwickelt zu haben.

Teil 3: Wann müssen Sie KI-Texte kennzeichnen?

Die zentrale Regel (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2)

Die Betreiber-Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur dann, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

Bedingung A

Der Text wird veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Bedingung B

Der Text wurde nicht einer menschlichen Überprüfung/redaktionellen Kontrolle unterzogen und es gibt keine Person, die die redaktionelle Verantwortung trägt.

Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, entsteht keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.

Teil 4: Was bedeutet „öffentliches Interesse“?

Der unbestimmte Rechtsbegriff

Der Begriff „öffentliches Interesse“ ist im EU AI Act nicht genauer definiert. Er stammt aus dem Medien- und Presserecht und zielt ursprünglich auf Inhalte ab, die gesellschaftliche, politische oder demokratische Debatten betreffen.

Praxiseinordnung für typische Textformate

Format Kein öffentliches Interesse Öffentliches Interesse
Buch Roman, Ratgeber, Fachbuch für Spezialisten Sachbuch zu Klimapolitik, Gesundheitspolitik, gesellschaftlichen Entwicklungen
LinkedIn Karriere-Reflexion, Unternehmens­präsentation, B2B-Beitrag Politisches Statement, Kommentar zu Gesetzgebung, Debattenbeiträge
Blog Unternehmens­blog, Produkt­vorstellung, Fachblog Nachrichtenblog zu Politik, Gesundheit, Umwelt
Newsletter Kunden­newsletter, B2B-Fach­newsletter, interne Kommunikation Medien-Newsletter mit Nachrichten­funktion
Werbetexte Grundsätzlich kein öffentliches Interesse
Intern Keine Veröffentlichung → Art. 50 gilt nicht
Fazit: Für die große Mehrzahl der Unternehmenskommunikation – LinkedIn-Posts, Produktbeschreibungen, Marketing-Newsletter, Ratgeber, B2B-Fachinhalte – greift die Kennzeichnungspflicht häufig gar nicht erst.

Vorsicht bei Grenzfällen

Kritischer wird es bei Inhalten, die gesellschaftspolitische Themen behandeln und breite Öffentlichkeitswirkung haben, z. B.:

Hier sollten Sie sorgfältig prüfen – oder gleich auf die „Editorial Control“-Ausnahme setzen.

Teil 5: Die Rettung – die „Editorial Control“-Ausnahme

Selbst wenn ein Text das Kriterium „öffentliches Interesse“ erfüllt, entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn beide folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

Voraussetzung 1

Der KI-generierte Text wurde einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen.

Voraussetzung 2

Eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.

Diese Ausnahme ist in Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 explizit geregelt und wird in Erwägungsgrund 134 bestätigt. Sie ist die wichtigste Stellschraube für die Praxis.

Was ist „redaktionelle Verantwortung“?

Jemand übernimmt die Verantwortung für den Inhalt – prüft ihn also, steht für seine Richtigkeit ein und gibt ihn zur Veröffentlichung frei. Das kann eine Person (z. B. Geschäftsführer, Redakteur, Fachautorin) oder ein Unternehmen sein.

Teil 6: Das Stufenmodell der menschlichen Überarbeitung

Das Gesetz definiert nicht, wie intensiv die menschliche Überarbeitung sein muss. Aus Praxisleitlinien und dem EU-Code of Practice lassen sich vier Stufen ableiten:

Stufe 1 – Kennzeichnungspflichtig
Automatische Veröffentlichung (kein menschliches Review)

Beispiel: Ein KI-Workflow generiert automatisch täglich Nachrichtenartikel und publiziert sie ohne Gegenlesen.

Bewertung: Wenn der Inhalt öffentliches Interesse berührt, greift die Kennzeichnungspflicht voll.

Handlung: Entweder Kennzeichnung einführen oder menschlichen Review-Schritt integrieren.

Stufe 2 – Rechtlich unsicher
Minimale Korrekturen (Tippfehler, Formatierung)

Beispiel: KI erstellt einen LinkedIn-Beitrag zu einem Regulierungsthema, Sie korrigieren zwei Tippfehler und ergänzen ein Hashtag.

Bewertung: Formale Korrekturen ohne inhaltliche Prüfung könnten als unzureichende „redaktionelle Kontrolle“ bewertet werden. Der Code of Practice warnt: Ein bloßes „kurz drüberschauen“ reicht nicht.

Handlung: Review-Intensität erhöhen oder freiwillig kennzeichnen.

Stufe 3 – Keine Pflicht (wenn dokumentiert)
Inhaltliche Überarbeitung und Freigabe

Beispiel: KI erstellt einen Blogbeitrag zu einem gesellschaftspolitischen Thema. Eine Fachautorin liest ihn kritisch, prüft Fakten, ergänzt Argumente, passt Formulierungen an und gibt ihn frei – und steht mit Namen für den Inhalt ein.

Bewertung: Klarer Anwendungsfall für die Ausnahme. Human Review und Editorial Responsibility sind erfüllt, wenn der Prozess dokumentiert ist.

Handlung: Prozess dokumentieren (wer hat geprüft, wann, welche Änderungen), Person als verantwortlich benennen.

Stufe 4 – Keine Pflicht
KI als Entwurfsassistent, Mensch setzt Kernaussagen

Beispiel: Eine Beraterin gibt der KI Stichpunkte vor, die KI erstellt einen Textrahmen, die Beraterin schreibt inhaltlich um, ergänzt eigene Expertise und publiziert unter ihrem Namen.

Bewertung: Stärkster Anwendungsfall für die Ausnahme – der Text ist zunehmend ein genuiner Menschentext mit KI-Unterstützung.

Handlung: Keine Kennzeichnungspflicht. Freiwillige Transparenz weiterhin empfehlenswert.

Zusammenfassung Stufenmodell

Stufe Art der Überarbeitung Pflicht? Empfehlung
1 Keine (automatisch publiziert) Ja (bei public interest) Kennzeichnen oder Review einführen
2 Nur Tippfehler / Formatierung Unsicher Review intensivieren oder freiwillig kennzeichnen
3 Inhaltlich geprüft & freigegeben Nein (wenn dokumentiert) Prozess dokumentieren
4 KI = Entwurfsassistent, Mensch schreibt wesentlich Nein Keine Pflicht; freiwillige Transparenz sinnvoll

Teil 7: Das Prüfschema – Schritt für Schritt

Gehen Sie für jeden veröffentlichten Text (oder jede Textkategorie) diese vier Fragen durch:

1 Wird der Text überhaupt veröffentlicht?
Nein → Keine Kennzeichnungspflicht. Fertig.
Ja → Weiter zu Frage 2
2 Dient der Text dazu, die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse zu informieren?
Nein (z. B. Werbung, B2B, Produkttext) → Keine Pflicht. Fertig.
Ja oder unklar → Weiter zu Frage 3
3 Wurde der Text inhaltlich von einem Menschen überprüft?
Nein → Kennzeichnungspflicht greift!
Ja → Weiter zu Frage 4
4 Trägt eine benannte Person/Organisation die redaktionelle Verantwortung?
Nein → Kennzeichnungspflicht greift! Verantwortlichkeit klären.
Ja + dokumentiert → Ausnahme greift. Keine Kennzeichnungspflicht.

Teil 8: Was gilt für spezifische Formate?

LinkedIn-Beiträge

Typischer Fall: Unternehmensupdate, Karriere-Reflexion, Fachbeitrag, Produktvorstellung.

Bewertung: In der Regel kein „öffentliches Interesse“ im rechtlichen Sinne. Keine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.

Achtung bei: Politischen Statements, Beiträgen zu Gesetzgebung, gesellschaftskritischen Inhalten mit breiter Reichweite.

Empfehlung: Freiwillig transparent sein, z. B. mit „Erstellt mit KI-Unterstützung und redaktionell überarbeitet von [Name]“.

Blog-Beiträge

Typischer Fall: Unternehmensblog, Expertenblog, Fachartikel.

Bewertung: Kommt stark auf den Inhalt an. Produktvorstellungen, How-To-Guides: kein öffentliches Interesse. Beiträge zu Regulierung, Umwelt, Gesundheitsaufklärung: Grenzbereich.

Empfehlung: Klaren Redaktionsprozess etablieren (KI-Entwurf → inhaltliche Prüfung → Freigabe) und dokumentieren.

Newsletter

Typischer Fall: Kundennewsletter, B2B-Fachnewsletter, Mitgliedernewsletter.

Bewertung: Klassische Marketing-Newsletter und B2B-Fachinhalte sind in der Regel kein „öffentliches Interesse“. Keine Pflicht.

Achtung bei: Nachrichtenartigen Newslettern mit gesellschaftlichem Informationsauftrag.

Bücher

Typischer Fall: Fachbücher, Ratgeber, Sachbücher, Romane.

Bewertung: Romane, Krimis, Ratgeber: kein öffentliches Interesse. Sachbücher zu Politik, Klima: potenziell betroffen. Bei Büchern ist der Verlag/Autor als verantwortliche Person klar benannt, und das Lektorat erfüllt oft den Review-Standard.

Empfehlung: Im Autorenvertrag dokumentieren, dass inhaltliche redaktionelle Kontrolle stattfindet.

Teil 9: Wie muss eine Kennzeichnung aussehen?

Art. 50 schreibt vor, dass die Information klar, eindeutig und zugänglich bereitgestellt wird – spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts. Eine versteckte Fußnote in den AGB genügt nicht.

Mögliche Formulierungen

  • „Dieser Text wurde (ganz oder teilweise) mit Hilfe von KI erstellt.“
  • „Erstellt mit KI-Unterstützung.“
  • „KI-generierter Text.“

Der zweite Entwurf des EU Code of Practice (März 2026) empfiehlt ein einheitliches EU-Icon – vorläufig ein sichtbares Label mit der Abkürzung „KI“ bzw. „AI“, das direkt am Inhalt platziert wird.

Wo platzieren?

Teil 10: Was ist mit dem Wettbewerbsrecht (UWG)?

Unabhängig vom EU AI Act gilt das deutsche Lauterkeitsrecht (UWG). Irreführende und intransparente Werbung ist auch ohne AI-Act-Pflicht unzulässig.

Wer KI-Texte ohne jede Kennzeichnung als rein persönliche Expertenleistung vermarktet, kann wettbewerbsrechtliche Probleme bekommen – insbesondere in Branchen, in denen Authentizität und persönliche Expertise vermarktet werden. Auch deshalb ist eine freiwillige Transparenzpraxis empfehlenswert.

Teil 11: Was müssen Unternehmen intern regeln?

Redaktionsworkflow einführen und dokumentieren

Ein sauberer Prozess schützt vor Haftungsrisiken und ermöglicht es, die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht zu nutzen:

  1. KI erstellt Entwurf (Prompt dokumentieren)
  2. Fachliche Prüfung durch zuständige Person (inhaltlicher Review, Faktencheck)
  3. Freigabe durch benannte verantwortliche Person (Rolle, Name)
  4. Veröffentlichung mit Freigabevermerk im internen System

KI-Richtlinie (KI-Policy) erstellen

Interne Richtlinie, die regelt:

KI-Register pflegen

Liste aller genutzten KI-Tools mit Angabe:

Teil 12: Bußgelder – was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen Art. 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Startups sind gestaffelte Sanktionsrahmen vorgesehen.

Wichtig: Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026 – unabhängig von den Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme, die durch den Digital Omnibus verschoben wurden. Diese Verwechslung ist ein häufiger Fehler in der Praxis.

Teil 13: Zeitleiste und Ausblick

1. August 2024
EU AI Act in Kraft getreten
Februar 2025
Art. 4 (KI-Kompetenzpflicht) gilt bereits
17. Dezember 2025
1. Entwurf Code of Practice on AI Transparency veröffentlicht
3. März 2026
2. Entwurf Code of Practice veröffentlicht
30. März 2026
Öffentliche Konsultation zum 2. Entwurf abgelaufen
Bis Juni 2026
Finalisierung Code of Practice
2. August 2026
Art. 50 gilt verbindlich – Kennzeichnungspflichten in Kraft

Der Code of Practice ist freiwillig, wird aber voraussichtlich als Referenzmaßstab von Aufsichtsbehörden herangezogen. Wer sich daran orientiert, reduziert das Risiko bei Prüfungen erheblich.

Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Punkte

  1. Keine Pauschalpflicht: Art. 50 verpflichtet nicht jeden, jeden KI-Text zu kennzeichnen. Die Pflicht ist auf bestimmte Inhaltstypen und Situationen beschränkt.
  2. Public Interest als Filter: Die Betreiber-Pflicht greift nur, wenn der Text öffentliches Interesse berührt. Marketing, B2B-Kommunikation und persönliche Posts fallen meist heraus.
  3. Editorial Control als Safe Harbor: Wer einen inhaltlichen Review-Prozess etabliert und eine verantwortliche Person benennt, ist aus der Pflicht heraus – selbst wenn der Text öffentliches Interesse berührt.
  4. Prozess + Dokumentation: Der Nachweis der Ausnahme erfordert dokumentierte interne Abläufe. „Wir schauen immer drüber“ reicht nicht.
  5. Freiwillige Transparenz ist Best Practice: Auch ohne gesetzliche Pflicht stärkt ein klarer Hinweis auf KI-Unterstützung Vertrauen und schützt vor wettbewerbsrechtlichen Risiken.

Anhang: Checkliste für die Praxis

Checkliste für einzelne Texte

Checkliste für Unternehmen

Quellen und Grundlagen

Dieser Leitfaden basiert auf dem Verordnungstext der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, dem zweiten Entwurf des Code of Practice on Marking and Labelling of AI-Generated Content (März 2026), Analysen unabhängiger Kanzleien sowie offiziellen Quellen der Bundesnetzagentur und des EU AI Act Service Desk.

Dieser Leitfaden stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Compliance-Fragen sollte qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden.